12. Artikel (Provinzsynoden)

"Diese Gemeinde soll den übrigen Gemeinden Ort und Zeit der nächsten Provinzsynode drei Monate vorher mitteilen und mit gleichem Schreiben ein Exemplar aller bei ihr eingegangenen Themen und Artikel zusenden. Über diese macht sich jede Gemeinde rechtzeitig Gedanken und trägt ihr Urteil auf der Versammlung der Classis vor, damit die Abgeordneten der Classis etwas präsentieren können, was schon vorher beraten und von allen Gemeinden der Classis besprochen worden ist."