22. Artikel (Gen)

"Die Ehe 

Niemand, der unter der Gewalt seiner Eltern oder ihrer Vertreter steht, darf ohne ihre Zustimmung eine Ehe schließen. Ohne ihre Zustimmung ist ein Eheversprechen ungültig. Wenn jedoch Eltern sich dabei störrisch und unzugänglich erweisen, dass sie unter keinen Umständen ihre Zustimmung geben wollen – was manchmal aus Abneigung gegenüber der Religion oder aus anderen Gründen geschieht –, dann entscheidet das Konsistorium darüber, ob der Grund, diese heilige Einrichtung zu verhindern, stichhaltig ist."