34. Artikel (Gen)

"Die Frage, ob bereits abgesetzte Pastoren, Älteste und Diakone, die der Gemeinde durch Reue Genüge getan haben, nach erneuter Wahl wieder zum Dienst zugelassen werden dürfen, muss für Älteste und Diakone das Konsistorium, für Pastoren aber die Versammlung der Classis entscheiden."