45. Artikel (Gen)

"Die Pastoren sollen diejenigen, die sie um ein Zeugnis bitten, sorgfältig befragen, weshalb sie wegziehen wollen. Sie sollen ihnen strikt das Zeugnis verweigern, wenn sie feststellen, dass kein triftiger Grund für ihren Wegzug vorliegt. Pastoren und Diakone sollen sich hüten, allzu leichtfertig ihre Gemeinden von den Armen zu entlasten und andere Gemeinden ohne Notwendigkeit mit ihnen zu belasten. Bei denen, welchen sie ein Zeugnis geben können, nennen sie: Name, Vorname, Geburtsort, Beruf, Grund des Wegzugs, Dauer des Aufenthalts in der Gemeinde, Lebensführung, Zeitpunkt der Abreise, Ziel der Reise und Ähnliches."