46. Artikel (Gen)

"Den Wegziehenden soll so viel mitgegeben werden, wie sie bis zur nächsten Gemeinde, die sie erreichen, brauchen. Die Summe wird im Zeugnisbrief notiert. Dasselbe sollen die anderen Gemeinden tun, durch die sie ziehen, und zwar jede Gemeinde nach ihren Möglichkeiten. Wenn der überreichte Zeugnisbrief und alles andere in Ordnung ist, sollen sie ihnen so viel geben, wie nach ihrer Meinung bis zur nächsten Gemeinde notwendig ist. Das tragen sie im Zeugnisbrief gemeinsam mit dem Tag der Abreise ein. So sollen auch die anderen Gemeinden verfahren, bis jene am Zielort angekommen sind, wo das Zeugnis vernichtet wird."