Der Aufsichtsrat im Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP) hat sich turnusgemäß für eine neue Amtsperiode konstituiert. Die Mitglieder wählten in ihrer ersten Sitzung in Frankfurt am Main den Kirchenpräsidenten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Dr. Dr. h. c. Volker Jung, einstimmig zu ihrem Vorsitzenden, wie das GEP und die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) am Donnerstag (26. Januar) mitteilten. Der Kirchenpräsident war auch in der zurückliegenden Amtsperiode seit 2015 Vorsitzender des Aufsichtsrates.
Ebenfalls einstimmig wurde der Vizepräsident der Evangelischen Kirche im Rheinland, Dr. Johann Weusmann, zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.
Neu in den Aufsichtsrat berufen hat die Kirchenkonferenz der EKD folgende Personen:
Als Fachleute aus dem Bereich Medien hat der Rat der EKD drei Persönlichkeiten neu benannt:
Neu dabei ist auch Dr. Dagmar Pruin, die Präsidentin der beiden großen Hilfswerke Brot für die Welt und Diakonie Katastrophenhilfe. Sie nimmt das Mandat im GEP-Aufsichtsrat für das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE) in Nachfolge von Präsident Ulrich Lilie wahr.
Die Unternehmensgruppe GEP in Frankfurt am Main ist mit ihren angeschlossenen Unternehmen das zentrale Medienunternehmen der EKD und als Mediendienstleister für die Gemeinschaft der Gliedkirchen tätig. Leiter des GEP ist Direktor Jörg Bollmann. Das GEP, in dem rund 140 Mitarbeitende im In- und Ausland arbeiten, trägt unter anderem das Monatsmagazin chrismon, die Zentralredaktion des Evangelischen Pressedienstes (epd), die Rundfunkarbeit der EKD, das Internetportal evangelisch.de und die Fastenaktion der evangelischen Kirche „7 Wochen Ohne“. Die EKD ist 94-prozentiger, das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE) 6-prozentiger Anteilseigner des GEP. Der Medienbeauftragte des Rates der EKD, Oberkirchenrat Markus Bräuer, ist als Theologischer Vorstand Mitarbeiter im GEP.
Im Aufsichtsrat des GEP wirken 15 Persönlichkeiten aus Kirche, Diakonie und säkularen Verlags- und Medienhäusern mit. Sie bestimmen unter anderem die publizistischen Grundsätze und Regeln, die für die Gesellschaft maßgebend sind, verabschieden die jährlichen Haushaltspläne und sind für die Berufung und Abberufung der mit der Geschäftsführung beauftragten Personen zuständig.