Gegen ein Verbot des Tests
Bosse-Huber hat im Blick, dass anders als bei Fruchtwasseruntersuchungen beim Bluttest das Risiko einer Fehlgeburt minimiert ist. Deshalb begrüßt sie den Test als medizinische Erleichterung für Eltern. "Deswegen bin ich gegen ein Verbot des Bluttests." Allerdings sollten Eltern sich überlegen, ob sie überhaupt in das Testen einsteigen wollen. "Es gibt auch ein Recht auf Nichtwissen." Es gelte, Entscheidungsfähigkeit zu fördern.
Schon im Vorfeld der Einführung des Bluttests hatte die Vizepräses in einem Beitrag u.a. für die Frankfurter Rundschau geschrieben: "Ich weiß, wie schwer es sich betroffene Eltern mit ihrer Entscheidung für oder gegen eine Fortsetzung der Schwangerschaft machen." Jede Einzelentscheidung werde mit guten Gründen getroffen, habe ihre Berechtigung, das stelle sie nicht in Frage.
Es geht auch um Inklusion
Was das Leben mit Behinderung angeht, erinnert Bosser-Huber an die Geltung der Behindertenrechtskonvention der UN auch hier in Deutschland, auf Anstrengungen hin zu Inklusion, zur vollständigen Einbeziehung Behinderter in Schule, Beruf, Kultur. Sie verweist auch darauf, dass sich die Landessynode 2013 mit dem Querschnittthema Inklusion beschäftigt.
Das christliche Menschenbild bestehe nicht in einem Ideal von Perfektion. "Der biblische Gedanke, dass der Mensch nach Gottes Bild geschaffen ist, schließt Menschen mit Behinderung nicht aus - im Gegenteil!" Im Leib Christi gehörten alle Glieder zusammen, die starken und die schwachen.
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Quelle: ekir.de / neu / 22.08.2012