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'Verantwortung und Solidarität'
ErK: Kirchen sollen im Winter kalt bleiben
In einem vor kurzem gefassten Beschluss des kirchenleitenden Moderamens heißt es, dass die aktuelle Klima- und Energiekrise dies erfordere. Reformierten Gemeinden sollten „aus Verantwortung und Solidarität freiwillig so viel Energie einsparen wie möglich.“ Die Energieversorgung privater Haushalte und wichtiger Wirtschaftszweige habe Vorrang, betont die Kirchenleitung.
„Insbesondere historische Kirchen haben einen hohen Energiebedarf. Verzichten Sie darauf, zwischen Weihnachten und Ostern die Kirchengebäude zu heizen. Ein Heizen ist in dieser Zeit nicht notwendig“, heißt es in dem Empfehlungsschreiben an die 143 Kirchengemeinden. Insgesamt gibt es im Bereich der Evangelisch-reformierten Kirche 150 Kirchen und 12 Kapellen. Gottesdienste könnten auch an anderen Orten stattfinden. Nach reformiertem Verständnis gebe es keine sakralen, heiligen Gebäude, so dass sich die Gemeinde an jedem Ort versammeln könne.
Zum Empfehlungsschreiben gehört auch eine Liste mit Energiechecks, die für alle Gemeindegebäuden angewendet werden kann. Außerdem regt das Moderamen an, mit anderen Kirchengemeinden zu kooperieren. Es ein sinnvoll, in einer Region das energieeffizienteste Gebäude etwas für Gemeindegruppen zu nutzen. Dies gelte auch, wenn etwas Trauer- und Traugottesdienste in einer Kirche stattfinden sollen.
In den Empfehlungen zum Umgang mit der Energiekriese macht Vizepräsident Helge Johr zudem deutlich, dass die von der Bundesregierung gefassten Vorgaben zum Energiesparen in öffentlichen Gebäuden auch für Kirchengemeinden gültig seien. Gemeindehäuser, Gemeindebüros und Amtszimmer von Pfarrerinnen dürften nicht wärmer als 19 Grad beheizt werden. Ausgenommen seien Kindergärten und Pflegeeinrichtungen.
Die Kirche bietet ihren Gemeinden an, Messgeräte zur Temperatur- und Feuchtigkeitsmessung zur Verfügung zu stellen, damit Feuchtigkeitsschäden in historischen Gebäuden vermieden werden können. Sollten Kirchengemeinden trotz aller Sparmaßnahmen die Energiepreise nicht zahlen können, könne ein Antrag auf Unterstützung durch die Gesamtkirche gestellt werden, so Johr.
Quelle: ErK