Zu Beginn der Tagung hielt Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl seinen ersten Bericht vor der Landessynode. Er sprach über die aktuellen Herausforderungen der Kirche und über Perspektiven, diese anzugehen. Darin forderte der Landesbischof mit Blick auf die Veränderungsprozesse in der Kirche ein engagiertes und mutiges Vorgehen. Gohl fasste zusammen: „Die vordringlichen Aufgaben, vor denen unsere Kirche steht, also die Stärkung kirchlicher Arbeit in den Gemeinden, die Weiterentwicklung des Pfarrdienstes, der weitere Kulturwandel zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, die Auseinandersetzung mit dem Krieg in der Ukraine, die Ablösung der Staatsleistungen und die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes fordern uns im Nachdenken, Handeln und gemeinsamen Gebet heraus.“
Das Klimaschutzgesetz, das auf der Herbsttagung der Landessynode im vergangenen Jahr verabschiedet wurde, sieht zahlreiche Maßnahmen vor, damit die Landeskirche bis 2040 klimaneutral ist. Dazu gehören der Ausbau der Photovoltaik-Anlagen und die Sanierung oder Aufgabe von Gebäuden, sagte Landesbischof Gohl. Außerdem sollte die Kirche als Forum dienen, um über Ziele und Methoden rund um den Klimaschutz zu diskutieren. „Und im Hinblick auf die Verantwortung, die wir gegenüber nachfolgenden Generationen haben, geht es um die Sicherung ihrer Freiheitsrechte“, erklärte Gohl. Um die Freiheit zukünftiger Generationen zu gewährleisten, sei Verzicht notwendig.
In einer aktuellen Stunde am Samstag wurde die Frage diskutiert „Wo stehen wir als Kirche zum Thema Klimawandel?“ Anlass war der jüngste Bericht des Weltklimarates.
Bis 2030 sollen die Pfarrstellen um etwa 25 Prozent auf 1.078 reduziert werden, so der Beschluss der Landessynode noch am Freitagabend. Das erfordere auf Bezirksebene regio-lokale Zusammenarbeit und weitere Veränderungsprozesse. Das Verhältnis von durchschnittlich 1.800 Gemeindegliedern pro Gemeindepfarrperson kann gehalten werden. Zur Begleitung der Anpassung der Stellen beschloss die Synode die Ermöglichung der Einrichtung von sogenannten Transformationsstellen auf Dekanatsebene. Das Verhältnis gemeindebezogener Pfarrstellen zu Sonderaufträgen wurde erneut auf 83,5 Prozent zu 16,5 Prozent festgelegt.
Die Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst habe sich bisher als verlässlich erwiesen und die Prognosen des Oberkirchenrats hätten relativ genau die tatsächliche Entwicklung vorhergesagt, so Dr. Antje Fetzer-Kapolnek, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung.
Die hohen Abgänge von Pfarrerinnen und Pfarrern in den kommenden Jahren durch die Baby-Boomer-Generation – etwa 30 Prozent aller heutigen Pfarrpersonen – ist der Hauptgrund für den Rückgang der Pfarrerzahl, bei einer stabilen Zahl von durchschnittlich 46 Neuaufnahmen pro Jahr, sagte Personaldezernentin Kathrin Nothacker in ihrem Bericht des Oberkirchenrats.
Die Zahl der Theologiestudierenden in Württemberg sei anders als in vielen anderen EKD-Gliedkirchen stabil, so Nothacker. Die Vernetzung mit anderen Gliedkirchen und Fakultäten verbiete es, auf eigene Faust neue Wege in den Pfarrdienst zu ermöglichen. Gleichzeitig seien mit unterschiedlichen Masterstudiengängen in Heidelberg, Marburg, Greifswald und Tübingen und der berufsbegleitenden Ausbildung von kirchlichen Mitarbeitenden schon alternative Möglichkeiten gegeben. In der sich den Berichten anschließenden Aussprache diskutierten die Synodalen unter anderem über das Thema neue Zugänge zum Pfarramt und die Attraktivität des Pfarrberufes.
Nach der Frühjahrstagung der Landessynode werden die Zielzahlen für die einzelnen bezirklichen Stellenverteilungskonzepte bekannt gegeben. Die Kirchenbezirke haben dann die Aufgabe, daraus bezirkliche Stellenverteilungskonzepte zu entwickeln. Diese werden nach Beratungen mit dem Oberkirchenrat 2024 von der Landessynode beschlossen.
Im Blick auf die Konkretisierung des Pfarrplans in den einzelnen Kirchenbezirken betonte Nothacker das veränderte Mitgliederverhalten, das mit sich bringe, „Kirche, Gemeinde und Pfarrdienst in den Kontexten der Parochie, aber auch in überparochialen Strukturen als aufeinander bezogen [zu] denken“.
In der Herbsttagung 2022 hatte die Synode in einem Beschluss den Oberkirchenrat gebeten, die Zahl der Pfarrstellen bis 2030 auf 1.100 Stellen zu halten, statt auf die bis dahin vorgesehenen 1.036 zu reduzieren. In einem intensiven Verständigungsprozess konnten sich der Oberkirchenrat sowie der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung auf die Erhöhung der ursprünglichen Zielzahl um nun 42 Pfarrstellen einigen. Diese wurde durch die Synodalen mit großer Mehrheit angenommen.
Die so genannte Eckwerteplanung für den landeskirchlichen Haushalt, die bei jeder Frühjahrssynode in aktualisierter Form beschlossen wird, ist eine 5-Jahres-Prognose der Einnahmen- und Ausgabenblöcke der Landeskirche wie zum Beispiel Kirchensteuereingang, Personalkosten, Rücklagenentwicklung und Verteilbeträge für Kirchengemeinden und -bezirke vor dem Hintergrund der allgemeinen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung. Die Eckwerteplanung dient als Grundlage für die konkreten Haushaltspläne, die dann jeweils in den Herbsttagungen der Synode beschlossen werden.
Die Zahl der Mitglieder der Landeskirche sinkt stärker als noch vor wenigen Jahren prognostiziert. Die Folge: Aufgrund der erhöhten Inflationsraten und entsprechender Tariflohnsteigerungen werden die Einnahmen aus der Kirchensteuer zwar rein zahlenmäßig noch bis zum Ende des Eckwerte-Zeitraums (2027) leicht ansteigen (von 776 Mio. Euro 2021 auf 840 Mio. Euro 2027). Rechnet man jedoch die Inflation heraus, wird die reale Kaufkraft der Kirchensteuereinnahmen im selben Zeitraum auf 77 Prozent des Niveaus von 2021 absinken.
Oberkirchenrat Dr. Jörg Antoine wies darauf hin, dass eventuell die für 2023 geplanten Einnahmen nicht erreicht werden. In diesem Fall müsse die Landeskirche darauf reagieren, etwa mit Einsparungen über den Nachtragshaushalt 2024 oder einer Haushalts- oder Stellenbesetzungssperre.
Die Aufwendungen der Landeskirche steigen in den kommenden Jahren laut der Eckwerteplanung zunächst noch an, um dann aber 2027 zu sinken. Etwa zwei Drittel der Aufwendungen liegen im Bereich Personal und Versorgung. Die Aufwendungen für den Pfarrdienst bleiben wegen des antizipierten Rückgangs der Zahl aktiver Pfarrpersonen nominal beinahe gleich.
Neben einem Schwerpunkthalbtag zur Kirchenverfassung standen am Samstag noch Wahlen sowie das Einbringen von Anträgen und die Beantwortung förmlicher Anfragen durch den Oberkirchenrat an. Beschlossen wurde auch die Zuwahl von Vertreterinnen und Vertretern des internationalen Konvents christlicher Gemeinden in Württemberg (IKCGW) in die Landessynode.