Der Exekutivausschuss veröffentlichte die Erklärung auf seiner Tagung, die vom 14.- 18. Februar in Bossey (Schweiz) stattfand, und rief nachdrücklich dazu auf, diese Doktrin zurückzuweisen, die die Versklavung indigener Völker im Namen des Christentums erlaubt habe.
Die Doktrin geht auf die Päpstlichen Bullen zurück, die Papst Nikolaus V. 1452 und 1455 erließ und die die Eroberung und Ermordung indigener Völker erlaubten.
Diese historischen Kirchendokumente mit dem Titel Dum Diversas und Romanus Pontifex riefen dazu auf, Ungläubige zu unterwerfen, zu versklaven und ihren Besitz zu nehmen, der an die christlichen Monarchen überging.
Diese historische Grundlage, heißt es in der Erklärung, hätte unter anderem zur Folge gehabt, dass „Christoph Kolumbus den Auftrag erhielt, ferne Länder 'zu entdecken und zu erobern', 'zu unterwerfen und in Besitz zu nehmen'“.
Europäische Länder wie Spanien, Portugal, England, Frankreich und Holland wandten die Doktrin an. Sie fand auch Eingang in die Gesetzgebung der Vereinigten Staaten und 1823 nahm der Oberste Gerichtshof der USA in der Rechtssache Johnson v. M'Intosh, 21 U.S. (8 Wheat.) 543 Bezug darauf, die wiederum von Gerichten in Australien, Kanada und Neuseeland zitiert worden ist.
Aus diesem Grund weist der Exekutivausschuss darauf hin, dass „die gegenwärtige Lage der indigenen Völker in aller Welt das Ergebnis eines linearen Prozesses ‚legaler’ Präzedenzfälle ist, die ihren Ursprung in der Doktrin der Entdeckung haben und in innerstaatlicher Gesetzgebung und Politik kodifiziert wurden“.
Die Erklärung weist die in der Doktrin enthaltene Auffassung zurück, dass „Christen allein aufgrund ihrer religiösen Identität einen moralischen und rechtlichen Anspruch haben, die Gebiete von indigenen Völkern zu erobern und in Besitz zu nehmen und die indigenen Völker zu beherrschen“.
Die Erklärung bezeichnet die „Doktrin der Entdeckung“ als Menschenrechtsverletzung und bekräftigt das „Recht indigener Völker, im Besitz ihres traditionellen Landes oder Territoriums zu bleiben, dort zu leben, ihre Kultur zu bewahren und zu bereichern“.
So wie die Bistümer Maine und Central New York der Bischöflichen Kirche und das Philadelphia Yearly Meeting der Religiösen Gesellschaft der Freunde haben viele Kirchen in den USA und Kanada die Doktrin verurteilt.
Im letzten Jahr haben mehrere unitarisch-universalistische Kirchen und Quäkerorganisationen Resolutionen angenommen, in denen sie die Doktrin zurückgewiesen haben.
Da die „Doktrin der Entdeckung“ das Thema der diesjährigen 11. Tagung des Ständigen Forums für indigene Fragen der Vereinten Nationen (UNPFII) sein wird, unterstreicht der Exekutivausschuss in seiner Erklärung die Notwendigkeit, die Kirchen für diese Frage zu sensibilisieren.
Die Tagung des UNPFII wird vom 7. bis 18. Mai 2012 in New York stattfinden.
Angesichts dessen rief der Exekutivausschuss Kirchen und ökumenische Organisationen nachdrücklich auf, aktiv zu werden und sich am UNPFII-Prozess zu beteiligen.
In seiner Erklärung appelliert er an Regierungen, „sicherzustellen, dass ihre politischen Maßnahmen, Verordnungen und Gesetze, die indigene Völker betreffen, mit internationalen Übereinkommen und insbesondere mit der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker sowie Übereinkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation übereinstimmen“.
Mit der Erklärung des Exekutivausschusses bekräftigt der ÖRK sein Bekenntnis zu den Rechten indigener Völker und ruft jede Mitgliedskirche dazu auf, „über die Geschichte ihres eigenen Landes und ihrer eigenen Kirche nachzudenken“ und sich um ein besseres Verständnis der Anliegen indigener Völker zu bemühen.
Lesen Sie den vollständigen Text der Erklärung des ÖRK-Exekutivausschusses (auf Englisch)
„Is five hundred and seven years too long for justice?“ (Artikel aus dem ECHOES-Magazin, 1999)