„Die Bestrebungen des Bundesministeriums der Justiz zur Einführung einer Sonderjustiz für Soldatinnen und Soldaten erfüllen uns mit Sorge. Ein Herauslösen der Soldatinnen und Soldaten aus der zivilen Gerichtsbarkeit und damit auch aus ihrer Verantwortung während ihres Einsatzes im Ausland ist genauso wenig hinnehmbar wie die Einführung einer Sondergerichtsbarkeitim Inland. Mit gutem Grund wurde nach den Erfahrungen mit der Militärjustiz im 2. Weltkrieg auf eine Sondergerichtsbarkeit für Militärangehörige in der Bundesrepublik verzichtet. Diese Entscheidung darf nicht revidiert werden. Herausforderungen, vor denen die deutsche Justiz durch Auslandseinsätze von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr steht, sollten gründlich und ausführlich im Deutschen Bundestag beraten werden. Es ist nicht ersichtlich, warum Soldatinnen und Soldaten in ihrem Auslandseinsatz mit einer anderen Gerichtsbarkeit beurteilt, und somit an andere Rechte gebunden, sein sollten, als bei ihrem Dienst im Inland.“
Zum Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 vereinbarten CDU/CSU und FDP, eine einheitliche Zuständigkeit für die Verfolgung der Straftaten der Soldaten im Auslandseinsatz zu schaffen. Dort heißt es: „Wir schaffen eine zentrale Zuständigkeit der Justiz für die Verfolgung von Straftaten von Soldaten, die diesen in Ausübung ihres Dienstes im Ausland vorgeworfen werden.“ (vgl. http://www.cdu.de/doc/pdfc/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf, Stand 13.02.2012, S.125).
Seit dem 28. April 2010 liegt ein Referentenentwurf zu der Frage vor, der aber nicht öffentlich diskutiert wird. Am 25. Januar 2011 wurde eine überarbeitete Version des Referentenentwurfs vorgelegt. Der Referentenentwurf kann eingesehen werden unter http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RefE_Gesetz_fuer_einen_Gerichtsstand_bei_besonderer_Auslandsverwendung_der_Bundeswehr.html(Version vom 25.01.2012) und unter http://www.bv-opfer-ns-militaerjustiz.de/uploads/Dateien/Stellungnahmen/RefEGesetzfGerichtsstandAuslandsverwendungBundeswehr.pdf(Version vom 28.04.2010).