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Aufklärung sexualisierter Gewalt
EKHN: Neue Anerkennungskommission hilft Betroffenen
Die hessen-nassauische Kommission zur Anerkennung von Leid, das Menschen durch sexualisierte Gewalt erfahrenen haben, hat ihre Arbeit aufgenommen. Die Anerkennungskommission der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ist besetzt mit unabhängigen Expertinnen und Experten aus den Bereichen Therapie und Recht, teilte die EKHN-Pressestelle am 17. Oktober in Darmstadt mit.
Die Arbeit der EKHN-Anerkennungskommission tritt neben die bisherige, bereits seit über 15 Jahren bestehende Praxis, Betroffene individuell zu unterstützen. Der Arbeit zugrunde liegen ausführliche Regelungen. So sieht eine spezielle Ordnung vor, dass Fälle sexualisierter Gewalt, in denen die EKHN institutionelle Verantwortung trägt und die strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden können, der Anerkennungskommission vorgelegt werden. Sie kann diese dann unabhängig bescheiden.
Die Entscheidungen der Kommission sollen dazu beitragen, das Unrecht, das Betroffenen im Verantwortungsbereich von Kirche und Diakonie in der Vergangenheit angetan wurde, anzuerkennen. Über einen Sockelbeitrag in Höhe von 20.000 Euro, der für das systemische Versagen der Kirche gewährt wird, orientieren sich Leistungen darüber hinaus an der Schmerzensgeldtabelle. Die finanziellen Leistungen sollen die noch andauernden Folgen der erlittenen sexualisierten Gewalt zumindest lindern. Formlose Anträge können an die Geschäftsstelle gegen Sexualisierte Gewalt gerichtet werden. Auf Wunsch der Betroffenen führt die Anerkennungskommission persönliche Gespräche.
Kontakt der Anerkennungskommission: anerkennung@ekhn.de