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'Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes'
EKM: Bündnis kritisiert Reform des Europäischen Asylsystems
Mit Blick auf das Treffen der EU-Innenminister am 8. Juni 2023 appelliert das Bündnis an Innenministerin Nancy Faeser, ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden und ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen. Es dürfe keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes geben.
In dem Papier des Bündnisses heißt es: „Europaweit arbeiten politische und gesellschaftliche Strömungen auf die weitgehende Abschaffung des Flüchtlingsschutzes hin. Sie stellen die Allgemeingültigkeit von Menschenrechten, rechtsstaatlichen Grundsätzen und europäischen Werten infrage. Gleichzeitig beobachten wir einen massiven Anstieg und die billigende Inkaufnahme von gewaltsamen und menschenunwürdigen Handlungen gegenüber Schutzsuchenden, insbesondere an den Außengrenzen der Europäischen Union. Verstöße gegen geltendes Recht werden teils gar nicht mehr oder nur unzureichend verfolgt.“
Die unterzeichnenden Organisationen zeigen sich enttäuscht über die am 28. April 2023 öffentlich gewordene deutsche Position der Bundesregierung zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Anstatt sich dem Trend der Entwertung europäischer Grund- und Menschenrechte und der Erosion rechtsstaatlicher Grundsätze entschieden entgegenzustellen, signalisiere die Regierung mit ihrer Position die Bereitschaft, diesen Weg um jeden Preis mitzugehen. Damit gerate sie in einen eklatanten Widerspruch zu zentralen Versprechen des Koalitionsvertrags.
Durch die beabsichtigte Zustimmung der Regierung zu verpflichtenden Grenzverfahren sei zu erwarten, dass Standards bei der Prüfung von Schutzgesuchen in der EU so stark abgesenkt werden, dass keine fairen Verfahren mehr zu erwarten seien. „Unterstützt die Ampel-Koalition die Absenkung der Anforderungen an sogenannte sichere Drittstaaten, bricht sie ihr Versprechen, jedes Asylgesuch inhaltlich zu prüfen. Asylanträge könnten so pauschal als unzulässig abgelehnt und Schutzsuchende ohne inhaltliche Prüfung ihres Schutzbegehrens in einen Drittstaat abgeschoben werden. Das bedeutet einen Rückzug aus dem Flüchtlingsschutz in der Europäischen Union, vergleichbar mit dem deutschen Asylkompromiss vor dreißig Jahren“, heißt es in dem Appell.
Quelle: EKvW