Neue Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgas-Emissionen

EKvW: Erste Präsenz-Synode nach zwei Jahren in Bielefeld beendet


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193 Synodale aus ganz Westfalen trafen sich zur Tagung der Frühjahrssynode der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) in Bielefeld. Ein Schwerpunt war die Debatte um die 'Klimakonzeption 2040 der EKvW'.

Im Mittelpunkt der Landessynode stand zunächst der ausführliche Bericht der Präses der EKvW Annette Kurschus. Die leitende Theologin, die auch Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist warb dabei für Betrachtungen, die nicht der üblichen binären Logik von ‚richtig‘ oder ‚falsch‘ folgten. Stattdessen bedürfe es einer Kommunikation des Lernens, die es auch zulasse, Meinungen zu ändern. Kurschus bezog dieses Postulat sowohl auf die friedensethische  Auseinandersetzung um den Krieg in der Ukraine als auch auf die sensible Diskussion um die Möglichkeit eines assistierten Suizids.

Hauptthema im weiteren Verlauf der Synode war die Debatte um die ‚Klimakonzeption 2040 der EKvW‘. Hier beschloss das oberste Entscheidungsgremium der Evangelischen Kirche von Westfalen, zu dem Synodale aus allen 27 Kirchenkreisen der Landeskirche gehören, wichtige Schritte auf dem Weg zur Klimaneutralität, die sich die Landeskirche schon zuvor bis zum Jahr 2040 als Ziel gesetzt hatte. Dabei geht es um konkrete Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs und der Treibhausgas-Emissionen, um die Einführung eines verbindlichen Energieverbrauchs-Monitorings, klimarelevante Gebäudeoptimierung, die Schaffung und Koordination von Beratungskompetenz für effektives Energiemanagement  und weitere konkrete Umsetzungsoptionen.

Darüber hinaus verabschiedete die Synode die Forderung nach einem Paradigmenwechsel im Sinne einer humanen und gerechten Flüchtlings- und Integrationspolitik des Landes. Zudem setzte sich das oberste Kirchengremium für die Gleichbehandlung von Geflüchteten aus allen Krisenregionen der Welt ein. Maßstab solle dabei die Praxis der EU-Massenzustromsrichtlinie sein, die Geflüchteten Sozialleistungen gewährt und ihnen die umgehende Aufnahme von Arbeit bzw. Schulbesuch ermöglicht. Es dürfe keine Zweiklassenbehandlung von Geflüchteten geben, so das Postulat der Synode.

Neben anderen Beschlüssen zur Kirchenordnung, beispielsweise zur Flexibilisierung der Arbeitsweise in kirchlichen Gremien, brachte die Synode ein Kirchengesetz auf den Weg, das die Beteiligung junger Menschen in kirchlichen Leitungsgremien erreichen soll.

Westfälische Kirchengeschichte schrieb die Landessynode mit dem Beschluss, dem Zusammenschluss zweier Kirchenkreise zuzustimmen. Die Evangelischen Kirchenkreise Wittgenstein und Siegen werden künftig gemeinsam kirchliche Arbeit gestalten. Die Befassung der Landessynode war laut Kirchenordnung erforderlich geworden, weil zuvor keine Einstimmigkeit aller beteiligten Kirchengemeinde erzielt worden war.


Quelle: EKvW