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Schutz vor sexualisierter Gewalt
EKvW: Systematische Prüfung aller landeskirchlichen Mitarbeitenden

Seit dem 1. Februar lässt die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) ihre Personalakten systematisch durch externe Fachleute prüfen. Ein pensionierter Polizeibeamter ist bereits als Honorarkraft im Einsatz, ein weiterer soll Anfang März folgen. Beide verfügen über jahrzehntelange Ermittlungserfahrung und arbeiten unabhängig, ohne der Kirche rechenschaftspflichtig zu sein.
Zunächst werden die Akten aller aktuell Beschäftigten, darunter auch Pfarrerinnen und Pfarrer, gesichtet. Ziel ist es, mögliche Fälle sexualisierter Gewalt, die noch nicht verjährt sind, frühzeitig zu erkennen und aufzuarbeiten. In einem zweiten Schritt werden auch die im landeskirchlichen Archiv befindlichen Personalakten früherer Mitarbeitender überprüft.
Ergeben sich beim Screening Hinweise auf mögliches Fehlverhalten im Sinne des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG), werden die Fälle an die zuständige Stabsstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (UVSS) übergeben. Dort folgt das reguläre Interventions- und Aufarbeitungsverfahren. Bei nachgewiesenem Fehlverhalten sind arbeits- oder dienstrechtliche Maßnahmen bis hin zur fristlosen Beendigung des Dienstverhältnisses möglich.
Geplant ist die Einsicht in sämtliche Personalakten des Landeskirchenamtes; die Dauer des Prozesses ist noch offen. Über den Stand der Arbeiten soll die Beauftragte Dr. Charlotte Nieße die Landessynode regelmäßig informieren. Auch die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission West ist eingebunden. Betroffene können sich jederzeit am Aufarbeitungsprozess beteiligen und sich bei Fragen direkt an die Beauftragte wenden.
Quelle: EKvW


