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Luxemburg - Trennung von Kirche und Staat
Nur noch eine Konvention und ein Ansprechpartner für beide protestantischen Kirchen
Seit Anfang 2014 hat die Regierung in Luxemburg mit den Kirchen im Land verhandelt, um das Verhältnis zwischen Glaubensgemeinschaften und Staat neu zu regeln. Am 26. Januar dieses Jahres unterzeichneten die Vertragskirchen eine neue Konvention. Die Autonomie der Protestantisch-Reformierten Kirche von Luxemburg wird respektiert, aber die Reformierten haben keinen eigenen Ansprechpartner mehr bei der Regierung, Staatsgelder müssen die Protestanten unter sich verteilen und der Betrag der Staatsgelder für Glaubensgemeinschaften wurde stark gekürzt.
Was die neue Konvention zwischen Regierung und Glaubensgemeinschaften für die Protestantisch-Reformierte Kirche in Luxemburg bedeutet, erläutert Pfarrer Karl Georg Marhoffer im Gemeindebrief:
„Wie schon im Ein-Blick 2014, Ausgabe 2, und in mehreren Kirchenversammlungen beschrieben, war die neue Regierung an uns herangetreten, um die Konventionen mit den Kirchen und Glaubensgemeinschaften neu zu regeln. So standen wir seit Beginn des Jahres 2014 in Verhandlungen. Wollte die Regierung anfangs Geld einsparen, so hat sie später deutlich gemacht, dass sie dies verbinden wolle mit einer strikten Trennung von Kirche und Staat.
Mehrfach hat uns die Regierung immer neue Entwürfe vorgelegt. Auffällig war, dass man versuchte, über eine „organisatorische Restrukturierung“ unserer reformierten Kirche ihre Selbständigkeit zu nehmen. In sehr mühevollen und aufwändigen Verhandlungen ist es uns gelungen, dies zu verhindern. Am 26. Januar 2015 haben alle Vertragskirchen die neue Konvention unterzeichnet.
Auch in der Presse wurde in den vergangenen Wochen des Öfteren über das Thema „Trennung von Kirche und Staat“ berichtet. In der Tat ist es zu einer Trennung von Kirche und Staat gekommen, indem die alten Konventionen wesentlich verändert und zugleich die Leistungen des Staates erheblich gekürzt wurden.
Was bedeutet das für unsere reformierte Kirche?
1. Die Absicht der Regierung war, dass sie nur noch eine Konvention mit den protestantischen Kirchen schließt. Dieses Ziel hat die Regierung auch erreicht, denn fortan gibt es für den Staat nur noch einen Ansprechpartner für die beiden protestantischen Kirchen.
2. Die Autonomie unserer reformierten Kirche in theologischer, parochialer und betriebswirtschaftlich-finanzieller Hinsicht wird respektiert. Dies wird ausdrücklich in der neuen Konvention festgehalten.
3. Für die protestantischen Vertragspartner ist fortan nur noch eine bestimmte Gesamtsumme vorgesehen, die durch ein noch zu bildendes Gremium verteilt wird. Diese Summe ist auf die Laufdauer der Konvention von 20 Jahren festgelegt. Es wird deutlich weniger als bisher sein!
4. In dem Gremium für die Verteilung der Gelder wird die reformierte Kirche vertreten sein.
Derzeit ist die finanzielle Situation durch die neue Konvention noch nicht verändert, aber es ist abzusehen, dass sich die Lage in der Zukunft negativ verändern wird, sobald die neue Verfassung in Kraft tritt. Darauf müssen wir reagieren. Die Trennung von Kirche und Staat wird uns in unserer Eigenständigkeit herausfordern aber auch fördern. Es wird unser aller Aufgabe sein, mit guten Ideen und auf konstruktive Art und Weise unsere Kirche auf ihrem guten Weg weiterleben zu lassen.“
Karl Georg Marhoffer, Luxemburg, den 28. Januar 2015