16. Artikel (Gen)

"Die Pastoren werden von denen geprüft, die sie gewählt haben. Wenn ihre Lehre und ihr Leben gebilligt werden, sollen sie in ihrem Dienst mit feierlichem Gebet und Handauflegung bestätigt werden. Dabei darf nicht der Eindruck eines abergläubischen oder mit Zwang durchgeführten Ritus entstehen."