7. Artikel (Gen)
"Außer diesen Sitzungen sollen alle drei oder sechs Monate auch Versammlungen der Classes einiger benachbarter Gemeinden stattfinden, so wie es ihnen zweckmäßig und notwendig erscheint."
"Außer diesen Sitzungen sollen alle drei oder sechs Monate auch Versammlungen der Classes einiger benachbarter Gemeinden stattfinden, so wie es ihnen zweckmäßig und notwendig erscheint."