13. Artikel (Provinzsynoden)
"Jedoch soll die Gemeinde, die mit der Verantwortung für Ort und Zeit der nächsten Provinzsynode betraut ist, mit dem Schreiben von Briefen an die einzelnen Gemeinden aller Classes in der Provinz nicht über Gebühr belastet werden. Daher wird in jeder Classis eine Gemeinde gewählt, an die sie schreibt, und diese teilt dann den Inhalt den Pastoren ihrer Classis mit."









