21. Artikel (Gen)

"[Zur Praxis] des Abendmahls

In den Gemeinden, bei deren Einrichtung wir Freiheit haben, soll bei der Austeilung des Abendmahls gewöhnliches Brot verwendet und gebrochen werden. Ob man das Abendmahl im Gehen, Stehen oder Sitzen feiert, halten wir für gleichgültig. Daher können die Gemeinden so verfahren, wie es ihnen am zweckmäßigsten erscheint. Es wird den Gemeinden freigestellt, während des Abendmahls Psalmen zu singen oder die Heilige Schrift zu verlesen, ebenso Worte Christi oder des Paulus bei der Darreichung von Brot und Wein zu verwenden. Man hüte sich aber, durch das Aussprechen von Worten den Anschein oder Eindruck einer Weihe der Elemente [Brot und Wein] zu erwecken."