23. Artikel (Gen)

"Eine rechtmäßig geschlossene Ehe kann auch dann nicht aufgehoben werden, wenn beide Seiten dem zustimmen. Es ist darauf zu achten, dass ein Pastor oder ein Ältester der Gemeinde beim Eheversprechen anwesend ist. So kann er vor dem gegenseitigen Versprechen feststellen, ob beide Partner den reinen Glauben haben, ob die Eltern zustimmen und ob – falls einer von ihnen oder beide vorher schon verheiratet waren – über den Tod des früheren Gatten ein ordentlicher Nachweis vorliegt."