3. Artikel (Provinzsynoden)

"Der gewählte Präses soll ein für die gesamte Tagung passendes Gebet sprechen. Sodann schreibt er die Namen der Anwesenden auf und lässt die der Abwesenden festhalten, um den Grund für ihr Fehlen zu notieren. Dann fordert er die Bestätigungsschreiben und Vollmachten an und lässt die in schriftlicher Form zusammengestellten Anweisungen und Aufträge der Einzelnen der Reihe nach verlesen. Schließlich bringt er das Urteil der ganzen Synode in Erfahrung, stellt die Stimmenzahl fest und erläutert die Entscheidung der Mehrheit und die der Einsichtigeren. Die Entscheidung hält der Schriftführer fest und liest sie sorgfältig vor, damit sie von allen gebilligt wird."