42. Artikel (Gen)

"Die Pastoren und Ältesten der Classes unter dem Kreuz sollen in allen Städten und Dörfern ihrer und der benachbarten Classes sorgfältig nach denjenigen suchen, die für den wahren Glauben aufgeschlossen sind, und sie an ihre Pflicht erinnern. Sie sollen sich also bemühen, Gemeinden oder wenigstens deren Anfänge zu sammeln. Zur besseren Durchführung teilen diese Classes sich in die benachbarten Städte und Dörfer auf, damit kein Ort übersehen wird. Die gleiche Sorgfalt sollen die Flüchtlingsgemeinden für die Städte und für die anderen benachbarten Orte aufwenden, was besonders für die gilt, die weit von den Classes entfernt liegen. Die geflohenen Gläubigen unterstützen die Pastoren aus den Classes unter dem Kreuz dadurch, dass sie ihnen umsichtig die Namen derer nennen, die nach ihrer Meinung dort für den Glauben aufgeschlossen gewesen sind, von wo sie vertrieben oder ausgewandert sind."