5. Artikel (Provinzsynoden)
"Der Präses hat die Pflicht dafür zu sorgen, dass jeder der Reihe nach spricht. Die allzu Aufbrausenden und Streitsüchtigen hat er zur Ruhe zu mahnen und sie, wenn sie nicht still sind, zum Verlassen der Versammlung aufzufordern. Ihnen wird aus dem Munde der Brüder eine angemessene Rüge ausgesprochen."