Unabhängig von staatlichen Einflüssen

Die Wirkungen der Emder Beschlüsse in den Herzogtümern Jülich, Kleve und Berg


Den Geusendaniel brachten die flüchtenden Niederländer ins Rheinland. Er wurde zum Kennzeichen der reformierten Kirchen. Der hier abgebildete Trompetenengel wurde 1994 zum Abschluss des Wiederaufbaus auf dem Willibrodi-Dom in Wesel angebracht und vom Dombaumeister Wolfgang Deurer entworfen. Foto: Ilka Crimi

Von Hellmut Zschoch

Vier Gemeinden aus dem Rheinland waren auf der Emder Synode vertreten: Aachen, Emmerich, Köln und Wesel. Was die sieben rheinischen Synodalen als Beschlüsse aus Emden mitbrachten, sollte die Gestalt des rheinischen Protestantismus bis in unsere Gegenwart prägen: Sie vermittelten den Reformierten am Niederrhein, den niederländischen Flüchtlingsgemeinden und ihren einheimischen Glaubensgeschwistern das Grundgerüst einer presbyterial-synodalen Kirchenordnung. Diese funktionierte zunächst ohne ein obrigkeitliches Kirchenregiment. Die prinzipielle Absage an hierarchische Modelle nahm ihren Ausgang bei den einzelnen Kirchengemeinden und förderte zugleich den Zusammenhalt und die Gemeinschaft der Gemeinden. Insbesondere im regionalen Zusammenwirken in der Classis waren konkrete Rechte und Pflichten festgehalten.

Behutsame Integration landesherrlicher Interessen
1610 konstituierten die rheinischen Reformierten dann mit der Duisburger Generalsynode einen eigenständigen Synodalverband, der die Emder Ordnung fortschrieb. Auch wenn sich die Synodalen nach dem 1609 erfolgten Herrschaftswechsel in den Vereinigten Herzogtümern von Jülich, Kleve und Berg eine stärkere Unterstützung durch die neuen – zunächst lutherischen − Landesherren erhofften, organisierten sie sich unabhängig von der weltlichen Obrigkeit. Das bewährte sich bald, als nämlich der für Jülich und Berg zuständige Graf von Pfalz-Neuburg zur römischen Kirche und der brandenburgische Kurfürst, der Regent über Kleve und die westfälische Grafschaft Mark, zum reformierten Protestantismus wechselten. Nun konnte der gemeinsame Synodalverband gegen Eingriffswünsche der Landesherren weitgehend als unabhängige kirchliche Organisationsgestalt erhalten werden. Das presbyterial-synodale Grundprinzip fand 1654 und 1662 (für die brandenburgischen Gebiete) und 1671 (für Jülich und Berg) in verschiedenen synodal entstandenen Kirchenordnungen seinen Ausdruck, in die dann auch − behutsam − landesherrliche Interessen integriert wurden. Aufgrund der besonderen kirchenpolitischen Situation übernahmen im Übrigen auch die rheinischen Lutheraner synodale Kirchenordnungselemente.

Verteidigung gegen Eingriffe des preußischen Staates
Auf dieser stabilen Basis entfaltete das presbyterial-synodale Kirchenordnungsmodell weitere prägende Wirkung. Das gilt vor allem für die Zeit nach dem Ende des Alten Reiches 1806 und insbesondere nach der Angliederung der Rheinlande von Emmerich bis Saarbrücken an Preußen 1815. Gegenüber den Zentralisierungstendenzen der preußischen Krone beharrten die niederrheinischen Gemeinden auf ihren hergebrachten kirchenleitenden Rechten und profilierten das Anliegen einer presbyterial-synodalen Ordnung neu. Als unverzichtbare Säulen dieser Ordnung wurden neben der Unabhängigkeit synodaler Kirchenleitung von staatlichen Behörden nun insbesondere die Besetzung der Synoden durch Pfarrer und Presbyter sowie das gemeindliche Pfarrwahlrecht benannt, letzteres deutlich stärker als in Emden und in den älteren Ordnungen. Schließlich wurde 1835 die Rheinisch-Westfälische Kirchenordnung eingeführt, die für die preußischen Westprovinzen eine presbyterial-synodale Ordnung fixierte, die freilich auch behördliche Eingriffsrechte vorsah. Dennoch sorgte sie dafür, dass die Wirkungen der Beschlüsse von 1571 nun auch diejenigen Gebiete des Rheinlands erreichten, in denen bis dahin keine presbyterial-synodale Ordnung praktiziert worden war. In Verbindung mit der preußischen Union von Reformierten und Lutheranern seit 1813 wurde diese Ordnungsgestalt zu einem einheitsstiftenden Faktor. Überdies belebte sie auch im politischen Bereich das Streben nach einer repräsentativen Beteiligung der Bevölkerung an der Staatsmacht.

Wirkungen bis heute
Gerade im Rheinland und in Westfalen bestärkte die nicht zuletzt auf Emden 1571 zurückgehende Kirchenordnung die Gemeinden im Widerstand der Bekennenden Kirche gegen das deutschchristliche NS-Kirchenregiment. Nicht ganz zufällig fand die erste Bekenntnissynode des Jahres 1934 im rheinischen Wuppertal-Barmen statt.

In dem Bogen von Emden bis Barmen und darüber hinaus haben die Prinzipien einer presbyterial-synodalen Ordnung der Kirche gerade im Rheinland, um es mit Worten von Friedrich Schleiermacher zu sagen, „einen reichen Segen kirchlichen Lebens verbreitet“. Sie sind bis heute für das kirchliche Leben im Rheinland prägend – nicht zuletzt als Impulse für alle künftigen kirchlichen Gestaltungsaufgaben.